Aktuelles

Ein kleiner Ausblick auf die Betreuungsrechtsreform 2023: Regelungen des Betreuungsrechts im BGB waren bislang gekoppelt an die Vorschriften des Vormundschaftsrechts. Ab 01.01.2023 ist das Betreuungsrecht nun in den §§ 1814 -1881 BGB zu finden. Marginal ist der Wunsch des Gesetzgebers nach Qualitätssicherung. Das bedeutet für die hauptamtlich tätigen Betreuer, die weniger als 3 Jahre Betreuungen…

Termine

Arbeitskreis 2024 (für Fortbildungen 2024 s. weiter unten)   16.04.2024 Arbeitskreis Ehrenamtliche Betreuung Fallbesprechung und Austausch Referentin: Ilka Friedsam E-Werk, Raum Hille Hermannstr. 21, 32423 Minden 18:30 – 20:45 Teilnehmerzahl: ca. 15   11.06.2024 Arbeitskreis Ehrenamtliche Betreuung Was tun, wenn der Betreute erbt? Referentin: Ilka Friedsam E-Werk, Raum Hille Hermannstr. 21, 32423 Minden 18:30 –…

Bundesteilhabegesetz

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für die Bewohner*innen in den besonderen Wohnformen war und ist für die rechtlichen Betreuer*innen mit besonderen Herausforderungen verbunden.Die aktuelle Handreichung der Diakonie RWL für ehrenamtliche Betreuer*innen legt den Fokus auf die Rolle von (ehrenamtlichen) Betreuer*innen im Verfahren der Bedarfsfeststellung (Gesamtplanverfahren).

Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechtes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. März dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Mit der Entscheidung der Bundesländer geht ein Gesetzgebungsverfahren zu Ende, dem ein ausführlicher Beratungsprozess unter Einbeziehung vieler Beteiligter, einschließlich Betroffenengruppen, vorausgegangen war.

Bundesteilhabegesetz

Zum 01.01.2020 trat die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) mit der Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen in Kraft. Einige konkrete Umsetzungsfragen sind weiterhin zu klären.