Termine
Hier finden Sie die folgenden Veranstaltungen des EBV Minden.
Der Fachverband diakonischer Betreuungsvereine und Vormundschaftsvereine RWL hat ein Handbuch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer veröffentlicht. Darin enthalten sind zum einen Informationen zum Betreuungsverfahren und den beteiligten Stellen Betreuungsgericht, Betreuungsbehörde, Betreuungsverein. Zum anderen stellt es eine Hilfestellung zur praktischen Ausgestaltung der rechtlichen Betreuung dar. Diakonie RWL-Handreichung Ehrenamtlich Betreuende
Die Ausgabe Nr. 39 ´Frühjahr 2026` der Zeitschrift des Fachverbandes diakonischer Betreuungs- und Vormundschaftsvereine RWL für ehrenamtliche Betreuer ist erschienen. Querbeet-Nr. 39
Änderungen bei Betreuungsende Seit Anfang des Jahres gibt es eine Neuregelung zu den Aufgaben der Betreuer am Ende einer Betreuung. Unterschieden wird dabei, ob das Ende der Betreuung durch einen Betreuerwechsel erfolgt oder durch den Tod des Betreuten, bzw. die Aufhebung der Betreuung.
Hier veröffentlichen seit März 2021 die SKM-Vereine in Baden-Württemberg einen Podcast zu vielen Themen rund um unsere Arbeit und unser Engagement. Wir wünschen viel Spaß beim Reinhören! Zum Podcast
Ein kleiner Ausblick auf die Betreuungsrechtsreform 2023: Regelungen des Betreuungsrechts im BGB waren bislang gekoppelt an die Vorschriften des Vormundschaftsrechts. Ab 01.01.2023 ist das Betreuungsrecht nun in den §§ 1814 -1881 BGB zu finden.
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für die Bewohner*innen in den besonderen Wohnformen war und ist für die rechtlichen Betreuer*innen mit besonderen Herausforderungen verbunden.Die aktuelle Handreichung der Diakonie RWL für ehrenamtliche Betreuer*innen legt den Fokus auf die Rolle von (ehrenamtlichen) Betreuer*innen im Verfahren der Bedarfsfeststellung (Gesamtplanverfahren).
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. März dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Mit der Entscheidung der Bundesländer geht ein Gesetzgebungsverfahren zu Ende, dem ein ausführlicher Beratungsprozess unter Einbeziehung vieler Beteiligter, einschließlich Betroffenengruppen, vorausgegangen war.
Zum 01.01.2020 trat die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) mit der Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen in Kraft. Einige konkrete Umsetzungsfragen sind weiterhin zu klären.