Aktuelles

Ein kleiner Ausblick auf die Betreuungsrechtsreform 2023: Regelungen des Betreuungsrechts im BGB waren bislang gekoppelt an die Vorschriften des Vormundschaftsrechts. Ab 01.01.2023 ist das Betreuungsrecht nun in den §§ 1814 -1881 BGB zu finden. Marginal ist der Wunsch des Gesetzgebers nach Qualitätssicherung. Das bedeutet für die hauptamtlich tätigen Betreuer, die weniger als 3 Jahre Betreuungen…