Jeder Mensch kann in eine Situation kommen in der er entscheidungsunfähig ist.
Mit entsprechender Vorsorge können Sie sicherstellen, dass Ihre Vorstellungen und Wünsche dann berücksichtigt werden.
Jeder Mensch kann in eine Situation kommen in der er entscheidungsunfähig ist.
Mit entsprechender Vorsorge können Sie sicherstellen, dass Ihre Vorstellungen und Wünsche dann berücksichtigt werden.
Eine Vorsorgevollmacht erteilen Sie frühzeitig und vorsorglich, solange Sie geschäftsfähig sind.
In einer Vorsorgevollmacht können Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Vertretungsbefugnis übertragen, für Sie Entscheidungen zu treffen. Dies können festgelegte Bereiche (z.B. in finanziellen Dingen), aber auch eine allumfassende Generalvollmacht (einschließlich der gesundheitlichen Belange und des Aufenthaltsrechtes) sein.
Die Vorsorgevollmacht ist das rechtlich stärkste Instrument, um privat und ohne Einmischung von außen seine Angelegenheiten zu regeln.
Eine Betreuungsverfügung kommt dann zum Tragen, wenn von Gericht eine gesetzliche Betreuung angeordnet wird. Dies geschieht, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können und Sie keine andere Person dazu bevollmächtigt haben. Durch eine Betreuungsverfügung können Sie Einfluss auf das Betreuungsverfahren nehmen. Sie legen z.B. fest, welche Person vom Gericht zum Betreuer bestellt werden soll. So können Sie bereits in gesunden Tagen Regelungen treffen, wie Ihre finanziellen Mittel verwendet werden sollen, wie Ihre ärztliche Behandlung im Krankheitsfall aussehen soll, wo und wie Sie im Alter wohnen und gepflegt werden möchten. Ein Betreuer ist verpflichtet, sich an diesen Wünschen zu orientieren.
Auf den Internetseiten des Bundes- und Landesjustizministeriums finden Sie die jeweiligen Informationsbroschüren. Weiteres Informationsmaterial können Sie auch beim Ev. Betreuungsverein erhalten.
Sofern Sie weitere Informationen benötigen und einen darüber hinaus gehenden Beratungsbedarf haben, können Sie sich gerne an den Ev. Betreuungsverein wenden.
Der Ev. Betreuungsverein unterstützt auch Vollmachtnehmer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit und kann ihnen bei möglichen Schadenersatzansprüchen einen Versicherungsschutz anbieten.
Eine Vorsorgevollmacht setzt ein hohes Maß an Vertrauen in die bevollmächtigte Person voraus. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bewegen sich im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Fürsorge. Einerseits ist der Mensch grundsätzlich frei in seinen Entscheidungen und für sein Tun und Lassen selbst verantwortlich, andererseits aber auch immer auf Unterstützung angewiesen.