Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechtes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. März dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Mit der Entscheidung der Bundesländer geht ein Gesetzgebungsverfahren zu Ende, dem ein ausführlicher Beratungsprozess unter Einbeziehung vieler Beteiligter, einschließlich Betroffenengruppen, vorausgegangen war.