Zum 01.01.2020 trat die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) mit der Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen in Kraft. Einige konkrete Umsetzungsfragen sind weiterhin zu klären.
Zum 01.01.2020 trat die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) mit der Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen in Kraft. Einige konkrete Umsetzungsfragen sind weiterhin zu klären.