Der Regierungsentwurf zur Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechtes wurde veröffentlicht und im Bundesrat behandelt. Zu den Änderungsvorschlägen der Länder hat die Bundesregierung Stellung genommen. Am 16.12.2020 findet eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages statt.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 18.11.2020 enthält bereits die Antworten auf die Änderungsvorschläge der Länder.
Schwerpunkte des Reformentwurfs sind die strikte Bindung der rechtlichen Betreuer an den Wunsch und Willen der Betroffenen und der Vorrang der Unterstützung vor der ersetzenden Entscheidung.
Für die Betreuungsvereine ist eine Übertragung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben per Gesetz vorgesehen und daraus abgeleitet ein Rechtsanspruch auf Finanzierung der Wahrnehmung dieser Aufgaben.
Ehrenamtliche rechtliche Betreuer sollen enger an die Betreuungsvereine angebunden werden.
Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.