Die absoluten und unbefristeten Besuchsverbote, Ausgangssperren und vergleichbaren Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen zu Beginn der Corona-Pandemie waren verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das von Prof. Dr. Friedhelm Hufen von der Universität Mainz in Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) erstellt wurde.
Hufen begründet dies damit, dass die Rechtsgüter Lebens- und Gesundheitsschutz gegenüber anderen Grundrechten nicht absolut gesetzt werden dürfen. Zentrale Maximen seien „der absolute Vorrang der Menschenwürde, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die praktische Konkordanz der Rechtsgüter, die Beteiligung der Betroffenen einschließlich der Angehörigen und die wirksame Kontrolle durch die Gerichte“, so Hufen. Diesen Anforderungen seien die Infektionsschutzmaßnahmen der ersten Jahreshälfte nicht gerecht geworden.
Hufen trifft in seinem Rechtsgutachten Feststellungen, die als Anhaltspunkte für die verfassungskonforme Ausgestaltung von Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen dienen können.