Der Bundesrat stimmte am 7. Juni einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zur Erhöhung der Betreuer- und Vormündervergütung zu.
Das Gesetz erhöht die Vergütung für beruflich geführte Betreuungen um durchschnittlich 17 Prozent und reduziert die Kombination von Stundensätzen und Stundenkontingenten auf reine Fallpauschalen.Für beruflich geführte Vormundschaften bleibt es beim bisherigen Vergütungssystem – allerdings mit höheren Stundensätzen.
Die beschlossenen Änderungen sollen den teilweise massiven finanziellen Schwierigkeiten der Berufsbetreuer, Betreuungsvereine und Berufsvormünder entgegenwirken: Die Stundensätze waren seit 14 Jahren nicht mehr angepasst worden.