Bundesteilhabegesetz

Zum 01.01.2020 trat die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) mit der Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen in Kraft. Einige konkrete Umsetzungsfragen sind weiterhin zu klären.